, pag. 276, Zeile 236 f.) resp. das sei nicht so gewesen. Man solle ihm das beweisen (vgl. dazu pag. 258, Zeile 60 ff., pag. 259, Zeile 112 ff.). Es sei ihm egal, ob er 20 oder 40 Mal gefahren sei (vgl. dazu pag. 274, Zeile 158). Er könne sich aber nicht vorstellen, dass es 50 - 60 Mal gewesen sein soll (vgl. dazu pag. 606, Zeile 22 ff., pag. 607, Zeile 24 ff.). Er sei schon hie und da mal ohne Führerschein rumgefahren; dies aber mehr oder weniger einfach bei sich oben und nicht in