• er das Wohnmobil nicht gelenkt habe resp. er habe es gelenkt. Er habe es zu sich nach Hause nehmen wollen. Da es aber in AB.________ nicht mehr habe richtig fahren wollen, habe er es dort auf dem Parkplatz abgestellt. Am nächsten Morgen sei er zurück und habe die Schilder, die er unwissentlich behalten habe, angebracht, damit das Wohnmobil nicht auffalle (vgl. dazu pag. 219, Zeile 31 + Zeile 59 ff.) resp. er habe es in AB.________ verkaufen wollen (vgl. dazu pag. 250, Zeile 65 ff., pag. 258, Zeile 91 ff.). Bei der Überführung seien die Kontrollschilder des Peugeot montiert gewesen (vgl. dazu pag. 250, Zeile 75 ff.).