_ führte immerhin glaubhaft aus, der Beschuldigte sei mit dem Peugeot «eigentlich täglich» gefahren (pag. 172 Z. 97) und nach dem Unfall vom 25. März 2018 sei dann «der Camper da gewesen». Den habe der Beschuldigte nicht jeden Tag gefahren, aber vielleicht «alle paar Tage» (pag. 172 Z. 101 ff.). 15.5 Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte sagte betreffend die ihm vorgeworfenen Widerhandlungen gegen das SVG – entgegen der Ansicht der Verteidigung (vgl. pag. 868) – in sämtlichen Einvernahmen inkonstant, widersprüchlich, teilweise wirr und beschönigend aus.