183 Z. 58 f.). Auf Nachfrage führte er aus, er habe den Beschuldigten zweimal mit dem «Camper» wegfahren sehen (pag. 184 Z. 63 und pag. 184 Z. 78). Mit dem Peugeot und dem Citroën sei der Beschuldigte auch gefahren, damit habe er ihn sicher zwei-, drei Mal gesehen (pag. 184 Z. 67 ff.). Es seien jeweils eigentlich an allen Autos Nummernschilder montiert gewesen (pag. 184 Z. 74). P.________'s Aussagen wirken ebenfalls erlebnisbasiert und ehrlich. Er differenzierte und gestand Erinnerungslücken ein (u.a. pag. 184 Z. 100). Zudem stimmen seine Schilderungen soweit möglich mit denjenigen von O.____