___, einmal habe ihm der Beschuldigte erzählt, dass er nach dem Oktoberfest in D.________ im Jahr 2017 in eine Kontrolle gekommen sei und seinen Ausweis verloren habe, weil er zu viel Alkohol intus gehabt habe. Dann sei «die Sache mit der Leitplanke» gekommen, darüber habe er mit dem Beschuldigten aber nicht gesprochen (zum Ganzen pag. 183 Z. 45 ff.). Auf Frage, ob er wisse, was mit dem Peugeot nach dem Unfall vom 25. März 2018 «geschehen» sei, erklärte P.________, seither habe er den Peugeot nicht mehr gesehen, «danach kam er (der Beschuldigte) eben mit dem Camper» (pag. 183 Z. 58 f.).