182 ff.), er kenne den Beschuldigten seit ungefähr eineinhalb bis zwei Jahren als Nachbar (pag. 183 Z. 18 ff.). Der Beschuldige habe zunächst einen Citroën C1 und dann einen Peugeot sowie ein «Camper» gehabt, aktuell sei er mit dem Elektrovelo unterwegs (pag. 183 Z. 39 ff.). Angesprochen auf allfällige Verfehlungen des Beschuldigten im Strassenverkehr schilderte P.________, einmal habe ihm der Beschuldigte erzählt, dass er nach dem Oktoberfest in D.________ im Jahr 2017 in eine Kontrolle gekommen sei und seinen Ausweis verloren habe, weil er zu viel Alkohol intus gehabt habe.