14. Beweismittel Die Vorinstanz hat die zur Klärung dieser Fragen vorhandenen objektiven und subjektiven Beweismittel zutreffend aufgeführt und teilweise zusammengefasst; darauf kann integral verwiesen werden (S. 39 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 703 ff.). Neu in den Akten befinden sich insbesondere die oberinstanzlichen Aussagen des Beschuldigten betreffend die ihm vorgeworfenen SVG- Widerhandlungen (pag.