38 nen Totalschaden erlitt. Die AC.________ (Strasse) war zu diesem Zeitpunkt trocken, das Verkehrsaufkommen war schwach und die Sichtverhältnisse waren normal (pag. 151). Der Beschuldigte wies während dieser Fahrt gemäss forensischtoxikologischem Abschlussbericht des Instituts für Rechtsmedizin (nachfolgend: IRM) eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1.66 Gewichtspromillen auf. Ausserdem war der ASTRA-Grenzwert für Kokain unbestrittenermassen überschritten (zum Ganzen pag. 207).