13. Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist zunächst, dass dem Beschuldigten der Führerausweis am 30. September 2017 auf unbestimmte Dauer bzw. «für immer» entzogen wurde (pag. 591). Während er in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung noch erklärt hatte, danach schon «hie und da mal ohne Führerschein rumgefahren» zu sein (pag.