12. Anklagesachverhalte Mit Anklageschrift vom 22. November 2019 – und den Ergänzungen bzw. Korrekturen vom 27. Februar 2020 (pag. 501 f.) – wird dem Beschuldigten, soweit oberinstanzlich noch relevant, vorgeworfen, sich durch nachfolgend beschriebenes Verhalten der Widerhandlungen gegen das SVG schuldig gemacht zu haben (pag. 466 f. und pag. 501 [Hervorhebungen im Original]): 4.1 Führen eines Personenwagens trotz entzogenem Führerausweis, mehrfach begangen, durch zahlreiche Fahrten im Zeitraum von Ende November 2017 (Erwerb PW Peugeot 107) bis am 2. Juni 2018 (versuchte Veräusserung des Wohnmobils Fiat) in F.