_ 2015 in K.________ zum Nachteil der Strafund Zivilklägerin im Sachschaden von CHF 2'528.15, schuldig gemacht. 10.3 Hausfriedensbruch 10.3.1 Theoretische Grundlagen Des Hausfriedensbruchs macht sich gemäss Art. 186 aStGB auf Antrag schuldig, wer gegen den Willen des Berechtigten in ein Haus, in eine Wohnung, in einen abgeschlossenen Raum eines Hauses oder in einen unmittelbar zu einem Hause gehörenden umfriedeten Platz, Hof oder Garten oder in einen Werkplatz unrechtmässig eindringt oder, trotz der Aufforderung eines Berechtigten, sich zu entfernen, darin verweilt.