10.2.2 Subsumtion Es liegen gültige Strafanträge der zur Stellung von Strafanträgen legitimierten Geschäftsführer der I.________ und der Straf- und Zivilklägerin zur Bestrafung des Beschuldigten wegen Sachbeschädigung vor (pag. 106 und pag. 129 f.). Der Beschuldigte besprühte in der Nacht vom ________ 2015 in G.________ zunächst den Dichtungsgummi der Schaufensterscheibe der I.________ mit Kriechöl und hebelte diese anschliessend mittels Werkzeug aus dem Fensterrahmen. Dadurch beschädigte er die dreifach verglaste Scheibe und verursachte einen Sachschaden von CHF 2'932.10. Der objektive Tatbestand von Art.