_ 2015 hebelte er bei der I.________ in G.________ die Schaufensterscheibe aus dem Fensterrahmen und nahm aus der Schaufensterauslage 26 Armbanduhren, sechs Damenringe, zwei Goldarmbänder, fünf Süsswasserperlenketten und einen Posten Silberschmuck im Gesamtwert von CHF 7'298.00 (pag. 103 f.) an sich. In der Nacht vom .________ 2015 schlug er die Schaufensterscheibe des Spielwarengeschäfts der Straf- und Zivilklägerin in K.________ ein, betrat den Laden und behändigte die im Anzeigerapport vom 15. Dezember 2015 genannten Modelleisenbahnen etc. im Gesamtwert von CHF 26'922.20 bzw. CHF 22'922.20 (pag.