___ (Ort) in K.________ ein. Danach betrat er das Geschäft und behändigte aus den Regalen bzw. aus einer ebenfalls beschädigten Vitrine die im Anzeigerapport vom 15. Dezember 2015 genannten Gegenstände (pag. 124 ff.) – insbesondere Modelleisen- bahn-Lokomotiven, -Wagen und Zubehör – im Gesamtwert von CHF 26'922.20. Einen Teil dieser Beute, maximal im Wert von CHF 4'000.00, versuchte er eine Woche später weiterzuverkaufen, wofür er rechtskräftig wegen Hehlerei verurteilt wurde.