_ mittels Werkzeug die Schaufensterscheibe aus dem Fensterrahmen der I.________ und behändigte anschliessend aus der Schaufensterauslage die im Anzeigerapport vom 25. Juni 2015 aufgelisteten 26 Armbanduhren, sechs Damenringe, zwei Goldarmbänder, fünf Süsswasserperlenketten und einen Posten Silberschmuck im Gesamtwert von CHF 7'298.00 (pag. 103 f.). In der Nacht vom .________ 2015 schlug der Beschuldigte die Schaufensterscheibe des Spielwarengeschäfts der Straf- und Zivilklägerin am T.________ (Ort) in K._____