Die Tatsache, dass nach beiden Einbruchdiebstählen in D.________ 35-Liter Kehrichtsäcke sichergestellt wurden, die vermutlich zum Abtransport des Deliktsguts verwendet wurden (pag. 014 und pag. 041), ist somit die einzige offensichtliche Übereinstimmung der beiden Einbruchdiebstähle. Betreffend die Modelleisenbahn-Affinität des Beschuldigten sei ausserdem festgehalten, dass gemäss Anzeigerapport vom 28. Januar 2013 nach einem Ladendiebstahl in einem Eisenbahnfachgeschäft in Zürich – dem «X.________» – zwei ungarische Staatsangehörige angehalten und in Untersuchungshaft versetzt wurden (pag.