Die beiden Einbruchdiebstähle in D.________ unterschieden sich demnach auch bezüglich Diebesgut. Beim ersten Einbruchdiebstahl in D.________ wurde keine Vitrine zerstört (pag. 013 ff.). Beim Zweiten wurde hingegen eine Vitrine eingeschlagen und es wurden daraus wie auch ab Verkaufsregalen diverse Modelleisenbahnen und Zubehör gestohlen (pag. 040 und pag. 053). Betreffend die Anzahl Täter war in der Anklageschrift in Bezug auf den Einbruchdiebstahl vom ________ 2013 die Rede von einem allfälligen, unbekannten Mittäter, bezüglich den Einbruchdiebstahl vom ________ 2013 hingegen nicht (pag. 464). Die Tatsache, dass nach beiden Einbruchdiebstählen in D.___