Beim Einbruchdiebstahl vom ________ 2013 verschaffte sich die Täterschaft Eintritt, indem sie mit einem Stein ein Fenster einschlug (pag. 014). Am ________ 2013 entfernte der Beschuldigte mit einem Scharnierbolzen die Seiteneingangstür und hebelte danach die Tür aus, um in die Lokalität zu gelangen (pag. 040). Es ist zwar möglich, dass der Täter bzw. der Beschuldigte beim zweiten Einbruchdiebstahl besser vorbereitet war und Werkzeug mitnahm, um die Tür auszuhebeln und nicht nochmal eine Scheibe einschlagen zu müssen. Dagegen spricht jedoch, dass