_ versuchte der Beschuldigte in V.________ schliesslich erwiesenermassen drei Taschen voll Modelleisenbahnen samt diversem Zubehör zu verkaufen, mithin Ware, die teilweise aus dem Einbruchbruchdiebstahl in K.________ herrührt (pag. 298). In Anbetracht all dieser Umstände ist die Kammer überzeugt, dass es der Beschuldigte war, der am .________ 2015 in das Geschäft der Straf- und Zivilklägerin in K.________ einbrach und diverse Gegenstände behändigte.