_ 2015 in K.________ konnten ab der Innenseite eines auf einem Holzgestell – ab dem diverse Eisenbahnwagen gestohlen wurden – zurückgelassenen Arbeitshandschuhs das DNA-Profil des Beschuldigten sowie ab einer am Boden neben diesem Holzgestell zurückgelassenen Kehrichtsackrolle sein Handflächenabdruckfragment sichergestellt werden (pag. 121 f. und pag. 128). Diese Umstände indizieren, dass der Beschuldigte in das Spielwarengeschäft der Straf- und Zivilklägerin eingebrochen ist und die im Anzeigerapport erwähnte Ware gestohlen hat. Dafür spricht auch die Tatsache, dass beim Einbruchdiebstahl vom ________ 2013 in D.________ – wie bereits ausgeführt – ebenfalls eine Rolle