27 Zum Einbruchdiebstahl vom ________ 2015 in G.________ Nachdem am ________ 2015 in die I.________ in G.________ eingebrochen wurde, konnte am Boden vor dem aufgebrochenen Schaufenster eine Spraydose Kriechöl sichergestellt werden, mit welchem zwecks Einbruchs offenbar der Dichtungsgummi des Schaufensters besprüht wurde (pag. 101). Ab dem Deckel dieser Spraydose wurde ein mit dem linken Ringfinger des Beschuldigten übereinstimmender Fingerabdruck gesichert und im Abrieb des Sprühkopfs konnte sein DNA- Profil nachgewiesen werden (pag. 108 und pag. 116).