1.4 + 2.3 AKS) Wie unter Erwägung 9.2 ausgeführt, wurde nach dem Einbruchdiebstahl vom ________ 2015 eine vor dem aufgebrochenen Schaufenster am Boden stehende Spraydose sichergestellt. Ab deren Deckel konnte laut KTD-Rapport ein mit dem linken Ringfinger des Beschuldigten übereinstimmender Fingerabdruck gesichert werden. Weiter konnte im Abrieb des Sprühkopfes dieser Spraydose das DNA- Profil des Beschuldigten nachgewiesen werden (zum Ganzen pag. 108 und pag. 116).