Als Zwischenfazit kann zu diesem Einbruch somit festgehalten werden, dass keine direkten und klaren objektiven Hinweise vorhanden sind, die darauf hinweisen würden, dass B.________ hier der Täter gewesen sein könnte. Fakt ist aber, dass die Vorgehensweise hier doch dem zweiten Einbruch im September 2013 im gleichen Geschäft ähnelt, es sich bei der H.________ um ein Spezialgeschäft handelt, dessen Ware nicht gerade häufig als Deliktsgut bei Einbrüchen auftaucht, B.________ das Geschäft kennt, sich ja auch immer wieder dort aufgehalten hat und er sich selbst seit der Kindheit mit Modellbahnen umgibt.