ein und drang durch dieses Geschäft in das eingemietete Verkaufslokal der H.________ ein. Dort entwendete die Täterschaft Modelleisenbahnen und Zubehör im Gesamtdeliktsbetrag von CHF 37'755.10. Die Ware sei vermutlich mit vor Ort vorhandenen Kehrichtsäcken abtransportiert worden. Durch das Einschlagen des Fensters entstand zudem ein Sachschaden von CHF 1'000.00. Vor Ort hätten kleinere Schuh- und Handschuhfragmente gesichert werden können. Ein Bericht des Kriminaltechnischen Dienstes erfolge aber nur bei positiver Spurenauswertung (vgl. dazu pag. 011, pag. 014 ff., pag. 029 ff.).