Zwischen den einzelnen Einbruchdiebstählen liegen im Übrigen grosse zeitliche Abstände, d.h. sie fanden nicht an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen statt, an denen der Beschuldigte sein Auto beispielsweise jemandem ausgeliehen hätte. Dass er sein Auto immer exakt an den Tagen ausgeliehen hat, an denen die Einbruchdiebstähle begangen und seine Spuren am Tatort hinterlassen wurden, ist lebensfremd.