___ absichtlich gelegt haben soll, nicht folgen. Es wäre ja auch sinnlos, Spuren zu Lasten desjenigen zu legen, der für die Diebstähle das Fahrzeug und die Werkzeuge zur Verfügung stellt, auch wenn dies gemäss den Aussagen von B.________ unabsichtlich geschehen sein könnte (vgl. dazu z.Bsp. pag. 601, Zeile 2 f. + Zeile 18 ff.). Dass er die Unbekannten sodann nicht kennen will, ja sogar weder den vollständigen Namen, den Wohnort oder das Geburtsdatum seiner Exfreundin AT.________ kennt (vgl. dazu z.Bsp. pag. 601, Zeile 23 ff., pag. 602, Zeile 17, pag. 604, Zeile 33 ff., pag. 605, Zeile 24 ff.) erscheint ebenso weltfremd.