_ identische Märklin Lokomotiven mit sich geführt habe, wie beim Einbruchdiebstahl in K.________ eine Woche zuvor gestohlen worden seien, konnte der Beschuldigte schliesslich nicht beantworten (pag. 233 Z. 110). Ebensowenig hatte er eine Erklärung dafür, dass im fraglichen Geschäft in K.________ wenige Tage vor dem Einbruch ein Hochdeutsch sprechender Kunde bemerkt worden sei. Darauf behauptete er nämlich einzig, noch nie in diesem Geschäft gewesen zu sein (pag. 233 Z. 115). Demnach fällt auf, dass der Beschuldigte in Bezug auf die ihm vorgeworfenen Einbruchdiebstähle zunächst häufig keine Aussagen machen und die Ermittlungsergebnisse abwarten wollte (u.a. pag. 239 Z. 17, pag.