603 Z. 7). Er wisse nicht, wie der Handflächenabdruck mit dem DNA-Profil, gemäss welchem er als Täter nicht ausgeschlossen werden könne, am ________ 2014 auf die demontierte Fensterscheibe der I.________ gekommen sei, «keine Ahnung» (pag. 603 Z. 13). Zudem äussere er sich nicht zu den Umständen, dass beim rund sechs Monate später erfolgten Einbruchdiebstahl in dieselbe Bijouterie ab dem Sprühkopf der Spraydose, die vermutlich zum Aufbrechen des Fensters verwendet worden sei, seine DNA und sein Fingerabdruck hätten gesichert werden können. Er sei Mechaniker, da sei «das Zeugs so im Auto drin». Sein Kofferraum sei voll mit Werkzeug, das könne er sich gar nicht vorstellen.