Auf Vorhalt, dass am ________ 2013 in dieses Geschäft eingebrochen worden sei und auf Frage, was er darüber wisse, äusserte er abstreitend (pag. 234 Z. 154): «Keine Aussage, nix gar nichts. Ich weiss da nichts davon.». Als ihm daraufhin vorgehalten wurde, dass ab einer aufgebrochenen Vitrine dieses Geschäfts ein DNA-Profil habe gesichert werden können, das mit dem im Spielwarengeschäft in K.________ gesicherten DNA- Profil übereinstimme, schilderte er, das müsse wohl ein Serientäter gewesen sein, er könne aber nichts dazu sagen. Er wüsste nicht, was er gestehen sollte (pag. 234 Z. 172 ff.). Auf Frage, wie er sich zum Deliktsgut, das beim Einbruchdiebstahl vom ________ 2013 in D.__