Ab einem Abrieb des Sprühkopfes der Spraydose konnte gemäss Nachtrag zum erwähnten KTD-Rapport vom 3. Juli 2018 zudem ein DNA-Profil erstellt werden. Ein Vergleich mit der EDNAIS-Datenbank hat laut Nachtrag ergeben, dass der Beschuldigte als Spurengeber angenommen werden kann und davon auszugehen ist, dass er mit dem Sprühkopf der Spraydose in Berührung kam (pag. 116). Der Abdruck des linken Ringfingers des Beschuldigten wurde entgegen dem Einwand der Verteidigung (pag. 867) und der Zusammenfassung im Sammelrapport (pag. 101) somit nicht ab dem Sprühkopf der Spraydose, sondern ab deren Deckel gesichert. Nach dem Diebstahl vom .________ 2015 in K.___