Die aus diesem Arbeitshandschuh gewonnene DNA stimmt gemäss KTD-Rapport vom 19. Juni 2018 mit dem DNA-Profil des Beschuldigten überein (pag. 072). Nach dem Diebstahl vom ________ 2014 in G.________ konnte laut Sammel- und KTD-Rapport auf einer demontierten Schaufensterscheibe ein Handflächenabdruck gesichert werden, aus dem ein männliches, inkomplettes DNA-Mischprofil erstellt werden konnte. Ein Lokalvergleich mit dem DNA-Profil des Beschuldigten zeigte gemäss den erwähnten Rapporten, dass Merkmale des DNA-Profils des Beschuldigten grösstenteils im gesicherten DNA-Mischprofil vorhanden waren, weshalb er als Mitspurengeber nicht ausgeschlossen werden könne (zum Ganzen pag.