In Würdigung dieser Aussagen des Beschuldigten ist zunächst festzuhalten, dass seine bestreitenden Angaben – wie auch die Vorinstanz zurecht festgestellt hat – im Widerspruch zu den objektiven Beweismitteln stehen, was ein Indiz dafür ist, dass er nicht die Wahrheit sagt: Dem Anzeigerapport vom 19. November 2013 ist zu entnehmen, dass der KTD nach dem Diebstahl vom ________ 2013 in D.________ insbesondere einen im Geschäft der H.________ zurückgebliebenen Arbeitshandschuh sicherstellen konnte (pag. 045 und pag. 070 [Foto Handschuh]). Die aus diesem Arbeitshandschuh gewonnene DNA stimmt gemäss KTD-Rapport vom 19. Juni 2018 mit dem DNA-Profil des Beschuldigten überein (pag. 072).