Er sei damals von Bern nach Zürich bzw. aufs Land gezogen und habe sich «komplett abgekapselt» bzw. «komplett» aus dem «ganzen Milieu» zurückgezogen. Er habe die «dementsprechenden Klientel» ermittelt und bei der Polizei Aussagen gemacht. Für ihn sei das abgeschlossen (zum Ganzen pag. 860 Z. 14 ff.). In Würdigung dieser Aussagen des Beschuldigten ist zunächst festzuhalten, dass seine bestreitenden Angaben – wie auch die Vorinstanz zurecht festgestellt hat – im Widerspruch zu den objektiven Beweismitteln stehen, was ein Indiz dafür ist, dass er nicht die Wahrheit sagt: Dem Anzeigerapport vom 19. November 2013 ist zu entnehmen, dass der KTD nach dem Diebstahl vom ________ 2013 in D.___