Diese Zusammenfassung der Vorinstanz ist korrekt. In der Berufungsverhandlung stellte der Beschuldigte wie erwähnt erneut in Abrede, an den ihm vorgeworfenen Einbruchdiebstählen beteiligt gewesen zu sein. Er beteuerte, er habe schon mehrfach erklärt, wie seine DNA-Spuren seiner Ansicht nach an die Tatorte gekommen seien und wolle deshalb nichts mehr dazu sagen (pag. 859 Z. 33 ff. und pag. 860 Z. 11). Auf Frage, ob er, wie er dies in den früheren Einvernahmen angesprochen habe, vor jemandem Angst habe, schilderte er: «Nicht mehr.». Er sei damals von Bern nach Zürich bzw. aufs Land gezogen und habe sich «komplett abgekapselt» bzw. «komplett» aus dem «ganzen Milieu» zurückgezogen.