599 - 606). Aus seinen Aussagen geht zusammengefasst hervor, dass • er keine Angaben zu AS.________ machen könne, der ihm die Modelleisenbahnen und das Zubehör verkauft habe, das er am ________ 2015 auf sich gehabt habe (vgl. dazu pag. 231, Zeile 25 ff.). Er habe die Ware zwecks Verkauf übernommen (vgl. dazu pag. 240, Zeile 87 ff., pag. 600, Zeile 13 ff.). Woher diese stammen würden, darüber habe er keine Ahnung (vgl. dazu pag. 279, Zeile 372 ff.). • er bereits als Kind Modelleisenbahnen besessen habe (vgl. dazu pag. 231, Zeile 41 ff., pag. 271, Zeile 75 ff., pag. 600, Zeile 5 ff.).