16 9. Beweiswürdigung durch die Kammer 9.1 Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung und Aussageanalyse Betreffend die theoretischen Grundlagen zur Beweiswürdigung kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 17 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 687). Liegen in einem Fall keine direkten Beweise vor, ist nach Rechtsprechung des Bundesgerichts auch ein indirekter Beweis zulässig. Indizien sind Tatsachen, von denen auf das Vorliegen einer unmittelbar entscheiderheblichen Tatsache geschlossen werden kann.