in V.________ drei Tragtaschen voll Modelleisenbahnen und Zubehör im Gesamtwert von CHF 4'167.35 zu verkaufen und dafür mit Urteil vom 4. Oktober 2016 rechtskräftig wegen Hehlerei verurteilt wurde (pag. 122 und u.a. pag. 486). Bestritten und beweismässig zu klären ist hingegen, ob es der Beschuldigte war, der diese Einbruchdiebstähle und damit einhergehend die Sachbeschädigungen sowie die Hausfriedensbrüche in D.________, G.________ und K.________ begangen hat.