2.1 [rechtskräftige Einstellung] 2.2 B.________ hebelte am ________ 2014, ca. 22:00 Uhr, an der S.________ (Strasse) in G.________, I.________, mittels Werkzeug die dreifachverglaste Schaufensterscheibe aus dem Fensterrahmen. Dabei entstand ein Sachschaden von CHF 9'029.50. Es musste das Glas und der Rahmen ersetzt sowie ein Provisorium errichtet werden. 2.3 B.________ hebelte in der Nacht vom ________ 2015 an der S.________ (Strasse) in G.________, I.________, mittels Werkzeug die Schaufensterscheibe aus dem Fensterrahmen. Dabei entstand an der dreifachverglasten Scheibe ein Sachschaden von CHF 2'932.10.