1.4 B.________ hebelte in der Nacht vom ________ 2015 an der S.________ (Strasse) in G.________, I.________, mittels Werkzeug die Schaufensterscheibe aus dem Fensterrahmen. Aus der Auslage des Schaufensters konnte er insgesamt 26 Armbanduhren, sechs Damenringe, zwei Goldarmbänder, fünf Süsswasserperlenketten und ein Posten Silberschmuck im Gesamtwert von CHF 7'298.00 behändigen.