1.2 B.________ entfernte am ________ 2013, ca. um 21:00 Uhr, an der R.________ (Strasse) in D.________ mit mitgeführtem Werkzeug die Scharnierbolzen der Seiteneingangstüre. Anschliessend hebelte er die Türe aus, betrat die Liegenschaft und behändigte bei der Firma L.________ diverse Werkzeuge insbesondere der Marken Bosch und Makita (sieben Akkuschrauber, sieben Bohrmaschinen, sechs Sägen, zwei Schleifmaschinen, ein Werkzeugkoffer, ein Montageset, ein Staubsauger, ein Ortungsgerät, zwei Entfernungsmesser, zwei Laser, Deliktsbetrag CHF 14'896.25). Bei der H._