_ hatte innerhalb dieser Geschäfte – die zwischen den beiden Vorfällen offensichtlich gewechselt haben – einen eigenen Bereich (vgl. Foto pag. 245). Bei den Diebstählen gemäss den Ziffern 1.3 und 1.4 der Anklageschrift war beide Male die I.________ in G.________ betroffen. Der Diebstahl gemäss Ziffer 1.5 der Anklageschrift in K.________ ereignete sich zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerin.