6. Anklagesachverhalte Vorab sei festgehalten, dass sich die vorliegend zu beurteilenden Einbruchdiebstähle auf insgesamt drei Lokalitäten beziehen: Die Diebstähle gemäss den Ziffern 1.1 und 1.2 der Anklageschrift haben sich in D.________ ereignet. Bei diesen sind neben der H.________ einmal die E.________ (betreffend Ziff. 1.1 AKS) und einmal die L.________ (betreffend Ziff. 1.2 AKS) Geschädigte. Die H.________ hatte innerhalb dieser Geschäfte – die zwischen den beiden Vorfällen offensichtlich gewechselt haben – einen eigenen Bereich (vgl. Foto pag.