II. Vorbemerkungen zum Aufbau des Motivs Im Folgenden werden dem Aufbau der Vorinstanz folgend zunächst die Einbruchdiebstähle, inklusive die Sachbeschädigungen und die Hausfriedensbrüche behandelt (E. III unten), ehe in einem zweiten Schritt auf die Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz [SVG; SR 741.01] eingegangen wird (E. IV unten). Dabei werden – je gesondert – nach einer Beweiswürdigung die Sachverhalte betreffend die einzelnen Vorwürfe eruiert und direkt im Anschluss rechtlich gewürdigt. Schliesslich folgt die Strafzumessung (E. V unten).