1. zu einer Freiheitsstrafe von 35 Monaten, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 5. Mai 2017; 2. zu einer Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 150.00; 3. zu einer Busse von CHF 500.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 22. November 2017 (Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen); 4. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine angemessene Gebühr gemäss Art. 21 VKD).