3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 700.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 7 Tage festgesetzt, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 22. November 2017. 4. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten, maximal aber zu ¼ der gesamten Verfahrenskosten, unter Vorbehalt der Bestimmungen über die amtliche Verteidigung. IV.