3. des Missbrauchs von Ausweisen und Schildern, mehrfach begangen in der Zeit von Ende März 2018 bis am 2. Juni 2018 in F.________ und der Region Bern (2 Fahrten); 4. der einfachen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, durch Nichtbeherrschen des Fahrzeuges am 25. März 2018 in M.________. und zu verurteilen: 1. Zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 3'000.00. Der Vollzug der Geldstrafe sei aufzuschieben und die Probezeit auf 2 Jahre festzulegen. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 1'300.00.