2. Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (Nichtbeachten eines Lichtsignals am 21. März 2018 in Bern, Einstellen einer falschen Ankunftszeit und Überschreiten der Parkzeit um 4-10 Stunden am 28. Mai 2018 und am 2. Juni 2018 in N.________), 3. Konsumwiderhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen in der Zeit vom 07. Mai 207 [recte: 2017] bis Juni 2018 in F.________ und der Region Bern durch gelegentlichen Konsum von Marihuana und Kokain. II. B.________ sei freizusprechen von den Anschuldigungen