2. Hausfriedensbruch, angeblich begangen zwischen dem ________ 2013 in D.________ zN E.________ und 3. Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen vom Januar 2013 bis 6. Mai 2017 sowie festgestellt am 30. September in F.________ und anderswo durch gelegentlichen Konsum von Marihuana und Kokain. und B.________ schuldig gesprochen wurde wegen 7 1. Führens eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand, begangen am 25. März 2018 in D.________ und anderswo,