4. Anträge der Parteien Rechtsanwältin A.________ stellte für den Beschuldigten in der Berufungsverhandlung folgende Anträge (pag. 887 ff. [Hervorhebungen im Original]): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts vom 6. Mai 2020 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als das Strafverfahren ohne Ausrichtung einer separaten Entschädigung und ohne Ausscheidung von separaten Verfahrenskosten eingestellt wurde wegen 1. Sachbeschädigung, angeblich begangen zwischen dem ________ 2013 in D.________ zN E.________ im Sachschaden von CHF 1'000.00,