]) eingeholt. Weiter wurden bei der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach die Akten ST.2020.1833 betreffend den Beschuldigten ediert (pag. 813 ff.). In der Berufungsverhandlung wurde der Beschuldigte erneut zur Person und zur Sache befragt (pag. 856 ff.). Die Beweisergänzungsanträge von Rechtsanwältin A.________, wonach (1) die Vertreter der L.________, der H.________, der I.________ und der Straf- und Zivilklägerin als Auskunftspersonen einzuvernehmen und (2) die Belastungszeugen O.________, P.________ Q.________ erneut zu befragen seien, wurden erneut begründet abgewiesen (vgl. pag. 863).